Welche Fördermöglichkeiten gibt es für Solaranlagen?
Die Investition in eine Solaranlage wird in Deutschland durch verschiedene staatliche Programme unterstützt. Wer die Förderlandschaft kennt, kann die Kosten einer Photovoltaik- oder Solarthermieanlage erheblich reduzieren. Die wichtigsten Instrumente sind KfW-Kredite, BAFA-Zuschüsse, die gesetzliche Einspeisevergütung sowie kommunale und länderspezifische Programme.
KfW-Förderung für Photovoltaik und Speicher
Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) bietet zinsgünstige Kredite für die Installation von Solaranlagen an. Relevante Programme:
- KfW 270 – Erneuerbare Energien Standard: Günstige Kredite für Photovoltaikanlagen und Batteriespeicher. Beträge bis zu 150 Millionen Euro pro Vorhaben möglich, für Privathaushalte in der Praxis deutlich kleiner dimensioniert.
- KfW 300/358/359 – Wohngebäude-Kredit: Kombinierbar mit energetischen Sanierungsmaßnahmen, wenn die Solaranlage Teil eines umfassenderen Sanierungsvorhabens ist.
Wichtig: KfW-Anträge müssen vor Beginn des Vorhabens über die Hausbank gestellt werden. Eine nachträgliche Beantragung ist nicht möglich.
BAFA-Förderung für Solarthermie
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) fördert Solarthermieanlagen im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM). Gefördert werden:
- Solarkollektoranlagen zur Warmwasserbereitung
- Kombinationsanlagen zur Heizungsunterstützung
- Anlagen in Kombination mit anderen erneuerbaren Heizungstechnologien
Die Förderhöhe richtet sich nach der Art der Anlage und dem Einkommensniveau. Basisförderungen von 15–25 % der förderfähigen Kosten sind möglich, mit Boni für bestimmte Kombinationen. Informieren Sie sich stets über die aktuell geltenden Konditionen auf der offiziellen BAFA-Website, da die Förderbedingungen regelmäßig angepasst werden.
Einspeisevergütung nach dem EEG
Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) garantiert Betreibern von Photovoltaikanlagen eine feste Vergütung für den ins Netz eingespeisten Strom über einen Zeitraum von 20 Jahren ab Inbetriebnahme. Die Vergütungssätze werden regelmäßig angepasst und sind für neue Anlagen geringer als für ältere, da die Kosten für Solaranlagen gesunken sind.
| Einspeisung | Vergütungsart | Geltungsdauer |
|---|---|---|
| Volleinspeisung | Gesamter erzeugter Strom wird eingespeist | 20 Jahre (ab Inbetriebnahme) |
| Überschusseinspeisung | Nur der nicht selbst verbrauchte Strom wird eingespeist | 20 Jahre (ab Inbetriebnahme) |
Aktuelle Vergütungssätze entnehmen Sie bitte der offiziellen Website der Bundesnetzagentur oder der zuständigen Clearingstelle EEG, da diese sich quartalsweise ändern können.
Steuerliche Vorteile
Seit dem 1. Januar 2023 gilt für die Lieferung und Installation von Photovoltaikanlagen auf Wohngebäuden in Deutschland ein Nullsteuersatz bei der Umsatzsteuer (0 % Mehrwertsteuer). Dies gilt für die Module, den Wechselrichter und Batteriespeicher. Damit entfällt für viele Privatbetreiber auch die Pflicht zur umsatzsteuerlichen Anmeldung beim Finanzamt.
Kommunale und Länderprogramme
Viele Bundesländer und Kommunen bieten ergänzende Förderprogramme an. Es lohnt sich, bei Ihrer Gemeindeverwaltung oder dem Landesenergieamt nachzufragen. Die Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz bietet einen guten Überblick über regionale Programme.
Checkliste: So beantragen Sie Förderung richtig
- Förderprogramme recherchieren bevor Sie Aufträge vergeben
- KfW-Antrag über Hausbank stellen (vor Beginn)
- BAFA-Antrag online einreichen (vor Beginn)
- Fachunternehmen beauftragen und Rechnungen aufbewahren
- Nachweise fristgerecht einreichen
Mit der richtigen Förderung lässt sich die Investition in eine Solaranlage erheblich günstiger gestalten. Lassen Sie sich von einem unabhängigen Energieberater unterstützen, um alle verfügbaren Programme optimal zu nutzen.